Grundsätzlich war es schon immer möglich, die Ausbildung und die Fahrprüfung auf einem Automatik-Fahrzeug zu absolvieren. Allerdings durfte man nach einer Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug auch nur ein solches fahren. Seit April 2021 gilt nun, dass mit der B197 unter folgenden Ausbildungsvoraussetzungen Automatik- sowie Schaltgetriebe gefahren werden darf:

  • mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen.
  • Hat der Fahrschulleiter sich davon überzeugt, dass ihr das Schaltfahrzeug sicher durch den Straßenverkehr manövriert und die Verkehrsregeln dabei nicht vergesst (15-minütige Testfahrt), bescheinigt er euch dies und die Automatikbeschränkung wird aus eurem Führerschein gestrichen.
  • Prüfung erfolgt auf einem Automatik-Fahrzeug.
  • Die Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden

Ob ihr euren Führerschein lieber auf einem Schalt- oder Automatik-Fahrzeug machen möchtet, entscheidet ihr natürlich – aufgrund eurer persönlichen Bedürfnisse und Fähigkeiten – selbst. Über das Für und Wider sprechen wir gerne mit euch. Nur vielleicht schon mal so viel: Erfahrungsgemäß ist das Fahren lernen auf einem Automatik-Fahrzeug etwas einfacher und häufiger kommt ihr mit weniger Fahrstunden aus. Das Auto nimmt euch Aufgaben wie Kuppeln und Schalten ab und ihr könnt euch voll und ganz auf den Trubel auf Europas Straßen konzentrieren. Vielleicht fällt es euch schwer, mit Armen und Beinen gleichzeitig verschiedene Dinge zu erledigen? Vielleicht möchtet ihr lieber weglaufen statt zu fahren, wenn ihr nur das Wort Führerscheinprüfung hört? Beides können Gründe sein, sich auf einem Automatik-Fahrzeug zu versuchen.